Home Über uns Tempo Tunnel Bahn Tag gegen Lärm Maut Kommentare Termine Links Impressum Aktuelles Archiv 2011-2017 Lärmaktionsplanung 2015 Luftreinhalteplanung 2016 OffenerBrief an Verkehrsminister Stellungnahme der Lokalen Agenda 21 zum Entwurf des Luftreinhalteplans
Lokale Agenda 21 AG Verkehr und AG Nachhaltige Stadtentwicklung, Bi-Stadtautobahn ..- Hess. Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz z.Hd. Frau Dr. Marita Mang / Referat II 4 Mainzer Str. 80 65189 Wiesbaden Marburg, 21. Dezember 2015 Stellungnahme zum Luftreinhalteplan 1.Fortschreibung – Teilplan Marburg der Lokalen Agenda 21 AG Verkehr und AG Nachhaltige Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit der BI-Stadtautobahn Sehr geehrte Damen und Herren, im aktuell vorliegenden Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird festgestellt, dass der Verkehr mit bis zu 74 % überdurchschnittlicher Hauptverursacher der Schadstoffbelastung in Marburg ist. „Zur gesetzeskonformen Umsetzung des Luftreinhalteplans sind daher vor allem Maßnahmen im Verkehrsbereich festzulegen“, so das Ministerium. Wir sehen dies als Aufforderung zum Handeln. Ein Ausbau von E-Mobilität in der städtischen Fahrzeugflotte bzw. Gasantrieben im ÖPNV, Jobtickets etc. hat eine wichtige Vorbildfunktion, lässt jedoch alleine keine ausreichende Verbesserung erwarten. Ein Anreizprogramm für entsprechende betriebliche Modelle und die privaten Wege wäre wünschenswert. Der vorliegende Entwurf nennt weitere Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel, macht aber keinerlei Vorschläge zur Verkehrsvermeidung, wie es etwa dezentrale Einzelhandelskonzepte und entsprechende Lösungen bei der sozialen, medizinischen und wirtschaftlichen Infrastruktur in der Fläche sein könnten. Neben einigen begrüßenswerten Ansätzen wie der Umweltzone kritisieren wir jedoch das völlige Fehlen einer Untersuchung der durch die Stadtautobahn B3 verursachten Schadstoffeinträge und entsprechender Maßnahmen: Die Aussagen zur Charakterisierung des Klimas in der Stadt Marburg (s. 2.3.3., S. 12) als durch „ungünstigen Luftaustausch“ sowie „ungünstige Strömungsverhältnisse“ gekennzeichnet, sind durch die aufgeführten Messdaten belegt. Dagegen wird die Aussage in 7. 5. 1 (3. Absatz rechts, S.59) einer „lufthygienisch gut durchlüfteten Streckenführung“ nicht mit Messwerten untermauert. Daher sollte die Aussage von 7. 5. 1 durch Messwerte (sofern überhaupt vorhanden) belegt oder der zu den Aussagen in 2. 3. 3 in Widerspruch stehende Begriff der „gut durchlüfteten Streckenführung“ relativiert werden. Dem Augenschein zufolge erscheint die gute Durchlüftung für Nordwind- und Südwind- Wetterlagen durchaus glaubhaft. Diese Windrichtungen liegen aber wiederum nur während ca. 10% des Jahres vor und können daher für die Bewertung nicht maßgeblich sein. Ebenso findet eine gute Durchlüftung bei den sehr häufigen geringen Windgeschwindigkeiten unter 1m/s mit Sicherheit nicht statt. Wir schlagen vor, eine Messstation mit der gleichen Ausstattung wie der in der Universitätsstrasse wenigstens für ein Jahr im direkten Einflussbereich der B3a aufzustellen. Begründung:  Die NOx-Emission der Linienquelle B3a hat mit Sicherheit einen besonders großen Anteil an den Messwerten für den städtischen Hintergrund: Die B3a weist mit weitem Abstand die höchste Kfz-Zahl auf (s. Tabelle 13). Der Anteil der SNF (= Kfz mit besonders hoher NOx-Emission pro gefahrenem Kilometer) ist der höchste in Marburg (s. Tabelle 13). Die NOx -Emission besonders der Diesel-Kfz ist bei der auf der B3a zulässigen Geschwindigkeit weit höher als im innerstädtischen Verkehr. In 2. 3. 3 (S.12) werden dem Marburger Stadtgebiet „ungünstige Strömungsverhältnisse“ und „ungünstiger Luftaustausch“ bescheinigt, so dass trotz der seltenen Ostwinde aber sehr häufigen geringen Windgeschwindigkeiten auch die Kernstadt von den Emissionen der B3a betroffen sein dürfte. Wegen der bei West- und Ostwind und bei den besonders häufigen geringen Windgeschwindigkeiten sehr ungünstigen Tallage vieler Wohngebiete sollte es im Interesse der Stadt Marburg sein, die Belastung der Luftqualität durch die B3a mittels Berechnung zu ermitteln und durch Messungen zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche, die zusätzlich zur B3 mit innerstädtischen Hauptverkehrsadern belastet sind, z.B.: Neue Kasselerstr./Afföllerstr./Bhfsstr., Uferstr./Biegenstr./Krummbogen, Erlenring/Weidenhausen/Bei St. Jost Südbahnhof Eine Effektivität der für 2017 geplanten Umweltzone wird sich erst bei einer weitreichenden Verbreitung des „Euro 6“ Standards einstellen und auch nur dann, wenn große Emittenten wie der Verkehr auf der B3 darin Berücksichtigung finden. Aufgrund der obigen Erläuterungen ist zu erwarten, dass durch eine Verringerung der zulässigen Geschwindigkeit auf der B3 von 100 km/h auf 70/60 km/h* die NOx -Belastung und ebenso die Lärmbelastung nicht nur im durchaus bewohnten Nahbereich, sondern auch im städtischen Hintergrund sinken würde. Daher sollte diese Maßnahme als eine sofort wirksame Möglichkeit in Ziffer 7.3.1 aufgenommen und rasch umgesetzt werden, zumal sie weit kostengünstiger ist als viele der jetzt unter 7.3.1 aufgeführten Maßnahmen. *die Temporeduktion auf 70/60km/h PKW/LKW ermöglicht gleichzeitig eine Lärmreduktion von aufgerundet 3dB(A) Aufgestellt von Dr. Ulrich Geffarth, Markus Gronostay i.A. Markus Gronostay für die Gruppen der Lokalen Agenda 21 Lokale Agenda 21 AG Verkehr – vertreten durch Herrn Wolfgang Schuchardt (Sprecher) Lokale Agenda 21 AG Nachhaltige Stadtentwicklung – vertreten durch Herrn Gerhard Haberle (Sprecher)
- - - - - - - - Luftreinhalteplanung 2016 Bürgerinitiative Stadtautobahn Marburg